Das Bleichen von Zähnen oder Bleaching beschreibt das Aufhellen der Zahnhartsubstanz, vornehmlich im sichtbaren Bereich. Dabei handelt es sich um einen Eingriff in Struktur des Zahnes und hat nichts mit dem Entfernen von Verfärbungen oder Auflagerungen auf dem Zahn zu tun. Neben den in der Drogerie oder Apotheke erhältlichen Bleachingprodukten, die meistens nur ein eher weniger zufriedenstellendes Ergebnis liefern, bieten wir verschiedene Möglichkeiten der Zahnaufhellung an. Voraussetzung sind saubere belagsfreie Zähne, also eine vorausgehende professionelle Zahnreinigung, um das beste Ergebnis zu erhalten. Füllungen und Verblendungen von Kronen, Brücken oder anderweiten Zahnersatz werden NICHT aufgehellt, und müssen nach dem erfolgreichen Bleaching augestaucht werden.


Auch verfärbte Einzelzähne, z.B. durch Trauma oder Wurzelbehandlung lassen sich selektiv aufhellen.


Wir bieten Ihnen folgende schonenden Anwendungen:

  • Chairside (am Stuhl) in 1 - 3 Sitzungen
  • Home-Bleaching durch angefertigte Trägerschiene
  • Kombination aus den beiden erstgenannten
  • internes Bleaching von wurzelbehandelten Zähnen

 

Abrechnungshinweis:

Bleaching ist eine rein kosmetische Leistung, die in der Regel von den Privatversicherungen nicht erstattet wird. Dies gilt auch für den Ausstausch intakter Füllungen oder Kronen im Nachgang, die farblich nicht mehr zu den gebleichten Zähnen passen.