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Bonusheft und Garantie

Jährliche Vorsorgeuntersuchung für das Bonusheft, halbjährliche Prophylaxe für die erweiterte Garantie

Bonusprogramm und Garantieleistungen

Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse gibt es für Sie das Bonusprogramm für Zahnersatz - also für alle Behandlungen, die mit der zahntechnischen Wiederherstellung von Zähnen und Gebissen zu tun haben (Kronen, Brücken, Prothesen). Bei jeder notwendigen Leistung gibt es eine von der Krankenkasse festgesetzte Regelversorgung, also eine wirtschaftliche ausreichende Grundversorgung. Diese steht Ihnen - wenn auch alle anderen Richtlinien erfüllt werden, wie z.B. ausreichende Mundhygiene, bei Notwendigkeit durchgeführte Parodontitisbehandlung etc. - immer zu, auch wenn diese Kassenversorgung je nach Ihrem Wunsch erheblich von der tatsächlichen Planung abweicht. Für diese Grundversorgung bekommen Sie einen erhöhten Zuschuss, vorausgesetzt sie waren mindestens einmal pro Jahr in den letzten 5 bis 10 Jahren regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung. Diese wird in einem "Bonusheft" vermerkt und bei der Genehmigung eines Zahnersatzes der Krankenkasse vorgelegt. Bonushefte erhalten Sie selbstverständlich auf Nachfrage bei uns. Bringen Sie dieses bei Kontrolluntersuchungen immer mit. Allerdings können wir auch "Nachstempeln", da der Behandlungseintrag bei uns EDV technisch erfasst ist. 

Haben Sie einen hochwertigen Zahnersatz bekommen, bieten wir Ihnen eine Garantiezeit auf die Zahntechnik, also auf das "Werkstück" von 5 Jahren. Um diese Garantie aufrecht zu erhalten, lassen Sie diesen Zahnersatz bitte halbjährlich kontrollieren. Dies kann natürlich immer in Kombination mit der Vorsorgeuntersuchung und einer professionellen Zahnreinigung geschehen.

Auf Wunsch pflegen wir Sie in unser Recall-System ein. Sie werden von uns rechtzeitig an notwendige Vorsorge-, Kontrolle-, Nachsorge, Prophylaxe- aber auch an alle anderen Behandlungstermine erinnert.

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Gemeinschaftspraxis
für Zahnheilkunde

Dr. Kerstin Stegner
Dr. Marco Stegner

Adresse

Berchinger Str. 13
92342 Freystadt

Kontakt

Tel.: (09179) 94 65 00
Fax: (09179) 94 65 02

zeiten
Behandlungszeiten
Mo7-12 und 13-17 Uhr
Di8-12 und 13-18 Uhr
Mi9-13 und 14-19 Uhr
Do7-12 und 13-18 Uhr
Fr7-12 Uhr

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