Die Weisheitszähne (=dritte Molaren oder "8er"), heutzutage kaum mehr von Nutzen, sollten in sehr vielen Fällen entfernt werden. Häufig wird die Entfernung lange hinausgeschoben, weil akut keine Probleme auftreten. Dabei ist eine Entfernung mit viel weniger Komplikationen verbunden, wenn die dritten Molaren rechtzeitigentfernt werden. Ist das Wurzelwachstum erst einmal abgeschlossen (meist zwischen 17. - 20. Lebensjahr, manchmal auch schon früher) können Probleme bei der Operation auftreten, weil Wurzeln in Regionen oder an Strukturen angrenzen, die bei der Entfernung verletzt oder zerstört werden können, wodurch permanente Schäden oder Beschwerden zurückbleiben können.

Wir sind als chirurgisch tätige Praxis voll ausgestattet, um bei Ihnen oder Ihren Kindern Weisheitszähne möglichst schonend zu entfernen. Dafür nehmen wir uns genügend Zeit und können auch schwierige Situationen bei verlagerten und retinierten (nicht durchgebrochene) Zähnen bewerkstelligen.

Die Notwendigkeit für das Entfernung der Weisheitszähne wird von Zahnärzten unterschiedlich beurteilt, obwohl es eine klare Leitline der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund und Kieferheikunde (DGZMK) gibt - Link zum pdf-Dokument: Leitline zur Entfernung von Weisheitszähnen

Vereinfacht und zusammengefasst müssen/solltenWeisheitszähne entfernt werden, wenn/bei:

  • akute Infektion mit oder ohne Schluckbeschwerden - Schmerzen im Bereich der Weisheitszähne mit Rötung und Schwellung des Gebietes, nicht selten Eiterungen
  • chronische Infektion - keine bis kaum Schmerzen, eher "Wachstumsdruck" spürbar - man hat das Gefühl, dass die Zähne wachsen
  • Karies bis zur Pulpa (Zahnnerv)
  • Karies, die aufgrund der Lage und Größe nicht erreicht und behandelt werden kann (z.B. Füllung kann nicht ordentlich durchgeführt werden)
  • fortgeschrittene Parodontitis an Weisheitszähnen mit und ohne Lockerung des Zahnes
  • das Belassen des Weisheitszahnes die kieferorthopädische Behandlung oder aber auch die Zahnersatzbehandlung (Krone, Brücke, Prothese) stört
  • der Zahn stark gekippt ist, nicht vollständig durchbricht, weit herauswächst, weil Gegenzahn fehlt oder wenn Weisheitszahn oder der Zahnzwischenraum nicht korrekt gepflegt werden kann
  • Auflösungsprozesse am Nachbarzahn (meist im Bereich des Zahnhalses oder Wurzel)

Weisheitszähne können belassen werden, wenn/bei:

  • die Zähne ordentlich, gerade und komplett durchgebrochen in der Zahnreihe stehen und bei der täglichen Mundhygiene erreicht und vollständig gepflegt werden können
  • diese weit im Knochen oder an der Kieferhöhle liegen, keine Zysten oder Tumore aufweisen und die Entfernung ein hohes Risiko einer Verletzung von umliegenden Strukturen mit sich bringen würde
  • kieferorthopädisch der Weisheitszahn eingestellt werden soll

Belässt man Weisheitszähne, die für die Entfernung vorgesehen sind, können folgende Probleme auftreten:

  • Infektion, mit und ohne Schluckbeschwerden
  • Schädigung des davor stehenden Zahnes durch Auflösungeserscheinungen, häufiger aber aufgrund ungenügender Pflegemöglichkeit Karies am Nachbarzahn, Verlust dieses Nachbarzahnes
  • Zysten, Tumoren
  • Kieferbruch
  • Störung der Kaubewegung mit Muskel und/oder Gesichtsschmerz