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Wurzelkanalbehandlung

Wurzelbehandlung - was, warum, wie? Welche Alternativen gibt es?

Endotontie = Wurzelkanalbehandlung

Unter Endodontie versteht man die Behandlung des Zahnmarkes bzw. der Zahnpulpa oder auch Weichgewebe des Zahninneren. Ziel ist es dieses Gewebe nahezu vollständig zu entfernen, um den Zahn weiterhin im Mund zu erhalten, damit seine Funktion oder aber auch die Funktion eines Zahnersatzes (Krone, Brücke oder Prothese weiterbestehen kann. Dabei ist es für den Erfolg entscheidend, dass sowohl die Bakterien aus dem Kanal entfernt werden als auch zu verhindern, dass eine Reinfektion des Wurzelkanals stattfinden kann. Dies kann nur erreicht werden, wenn Defekte oder Lecks am Zahn (Füllung oder Krone) beseitigt werden und die Behandlung unter keimarmen trockenen Bedingungen durchgeführt wird. Letzteres wird durch den einfachen Einsatzes eines Gummituches (Kofferdam) realisiert.

Die Entfernung der Pulpa oder ihrer Überreste kann nötig sein bei:

  •     tiefer bis zur Pulpa reichenden Karies
  •     bereits entzündeter Pulpa, meist von starken ziehenden Beschwerden begleitet
  •     devitalem bzw. abgestorbenem Zahnnerv aufgrund verschiedener Ursachen (Trauma, Unfall, Karies), meist mit  klopfenden und oder Aufbissbeschwerden
  •     aber auch als Maßnahme, weil ein Zahn für Gebisswiederherstellung stark gekürzt werden muss

Werden Bakterien oder abgestorbenes Gewebe im Kanal belassen, wird die Infektion nach einer gewissen Zeit die Wurzelspitze erreichen und damit den Eintritt in den Knochen finden. Spätestens jetzt entstehen meist heftige Beschwerden, nicht selten Eiterungen. Bei chronischen schmerzarmen oder schmerzfreien Verlauf wird der die Wurzelspitze umgebene Knochen vom Körper gegen eine Art Abwehrbarriere umgebaut, die häufig fälschlich als Zyste bezeichnet wird. Tatsächlich findet man echte Zysten nur selten. Faktisch ist dieses Entzündungsgewebe aber genauswenig zu tolerieren. Bei erfolgreich abgeschlossener Wurzelbehandlung verschwindet dieses sogenannte Granulationsgewebe von selbst und muss nicht chirurgisch entfernt werden (Wurzelspitzenresektion). Dies gilt auch in 70-80% aller Fälle bei einer erneuten Wurzelbehandlung, wenn eine alte, meist nicht vollständig durchgeführte Wurzelfüllung aufgrund neuer Infektion enfernt und ausgetauscht werden muss.

Eine vollständige Wurzelbehandlung wird in der Regel nur bei erwachsenen Zähnen durchgeführt. Bei Milchzähnen ist diese Behandlung meist nicht erfolgreich. Hier ist ein Erhalt des Milchzahnes nur bei wenig fortgeschrittener Entzündung möglich (Pulpotomie). Hat die Entzündung bereits die tiefen Areale der Milchzahnwurzel erreicht, muß der Milchzahn zur Vermeidung von Schäden an dem darunterliegenden bleibendem Zahn (Turnerzahn) komplett entfernt werden.

Wurzelbehandlung sind im Grunde bei einfachen geraden Wurzeln Leistungen, die durch die gesetzliche Versicherungen gedeckt sind. Das beinhaltet aber nicht die genauere Längenbestimmung durch Endometrie und ebenso nicht die ultraschallaktivierte Desinfektionen. Ohne diese Maßnahmen ist die Gefahr, dass Bakterien oder massiv Gewebesreste im Kanal verbleiben enorm hoch, so dass mit nur etwa 50% Erfolgsaussichten zu rechnen ist. Selbstverständlich kann aber der kassenversicherte Patient diese privat zu liquidierenden Maßnahmen zusätzlich wählen.

Schwierige Wurzelbehandlungen, wie bei viele großen Backenzähne vokommend, oder Behandlungen bei vorhandenen Lücken (und einige weitere Ausnahmen) und vor allem eine Revision einer alten vorhandenen Wurzelfüllung sind nicht Bestandteil des Leistungskatalog gesetzlicher Versicherungen. Allerdings gibt es inzwischen viele Zusatzversicherungen, die hier die Leistungslücken schließen.

Medizinisch sind Revisionen einer chirurgischen Maßnahme vorzuziehen, auch wenn die Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen das aus wirtschaftlichen Gründen umgekehrt beurteilen. Die rein chirurgische Maßnahme - die Wurzelspitzenresektion - entfernt dabei das Symptom (entzündete und veränderte Gewebe an der Wurzelspitze), läßt aber den Wurzelkanal an sich unbeachtet. Der in der Operation eingebrachte Verschluß des Kanals von unten bleibt nicht dauerhaft dicht. Meist ist bereits nach wenigen Monaten eine erneute Entzündung nachzuweisen. Als Vergleich dient der übergelaufene Keller. Eine Revision dichtet das Leck ab und säubert den Raum, eine chirugische Wurzelspitzenresektion kommt dem reinen Auspumpen ohne Ursachenbekämpfung gleich.

Aufgrund der Tatsache, dass trotz sorgfältiger und gewissenhafter Behandlung nicht immer alles Gewebe  entfernt werden kann, stehen Wurzelbehandlungen gerade im ganzheitlichem Aspekt in Diskussion. Doch die einzige sinnvolle Alternative zur Endodontie ist die Entfernung des Zahnes. Dann muß über Lückenschluß oder eine Versorgung der Situation nachgedacht werden. Hier bietet sich neben Implantation natürlich auch klassischer hochwertiger Zahnersatz, wie Brücken oder Prothesen an.

Wurzelkanalbehandlung -

weitaus weniger schlimm als ihr Ruf


Als Vorbereitung für eine einwandfrei endontische Maßnahme muß eine alte Füllung oder auch Krone entfernt werden. Es macht keinen Sinn, das Leck, durch das die verursachenden Bakterien eingedrungen sind, zu belassen. Man erreicht durch ein Versäumen des Schließens eines solchen Lecks nur kurzzeitig Linderung. Bereits nach wenigen Monaten wird sich die Wurzel auch bei erfolgreicher Wurzelkanalfüllung wieder infizieren und eine erneute Entzündung an der Wurzelspitze hervorrufen.

Eine moderne und effektive Wurzelbehandlung wird meist mit maschinell angetriebenen Instrumenten durchgeführt. Nach vorheriger obligater Längenbestimmung durch Endometrie (elektrische Bestimmung - genauer als Röntgen) wird das Gewebe entfernt und der Wurzelkanal für die spätere Füllung geweitet. Eine ultraschallunterstütze Spülung mit angewärmten und damit effektiveren Desinfektionsmittel (Natriumhypochlorid) sorgt für eine radikale Keimreduktion im Kanal, ohne das umliegende Gewebe zu schädigen. Abschließende Spülungen mit speziellen Lösungen (EDTA oder Zitronensäure) lösen Verstopfungen an der Kanalwand und machen den Zugang zu Seitenkanälen frei, die unbehandelt häufig zu Misserfolg führen. Nach Trocknen des Wurzelkanals wird dieser gefüllt, meist mit thermoplastischen Guttapercha und einer gewebsverträglichen Dichtungsmasse. Früher hat man hier häufig noch Füllwerkstoffe verwendet, die Medikamente enthielten, wie Cortison oder Formaldehyd. Diese sorgten bei ungenügender Aufbereitung und Desinfektion dennoch für Schmerzfreiheit, ließen aber keine echte Heilung zu. Diese Füllstoffe sind von der Deutschen Gesellschaft für Endodontie aufgrund systemischer Wirkung inzwischen abgelehnt worden.

Wir führen Wurzelbehandlungen in der "single visit"-Methode durch, also in einem Behandlungsschritt. Schmerzhafte wiederholende Feilungen und Medikamentenwechsel sind durch eine komplette Aufbereitung und Füllung in einer Sitzung nicht mehr nötig. Nur in Ausnahmefällen, bei starker Entzündung, macht es Sinn, ein desifizierendes Medikament einzubringen und über mehrere Wochen wirken zu lassen. Dabei muss der Zahn natürlich bakteriendicht verschlossen bleiben. "Nervtötende" Mittel oder das mit dem typischen Zahnarztgeruch verbundene ChKM (Chlorphenolkampfermenthol) sind wegen krebserregenden Verdacht abzulehen und darüber hinaus völlig veraltet, auch wenn diese akut zunächst Linderung bewirken. Mit der korrekten Vorgehensweise ist aber auch ohne diese den ganzen Körper belastenden Medikamente möglich, den Patienten schnell und effektiv von den Schmerzen zu befreien.

Nach erfolgreicher Wurzelfüllung, die durch ein Röntgbild dargestellt wird, sollte der Zahn mit einer bakteriendichten adhäsiven Rekonstruktion (Composite - Kunststoff) oder einer Krone versorgt werden. Herkömmliche plastische Füllungen wie Amalgam oder "Billigkunststoffe" können diesen dichten Verschluß und Halt nicht gewährleisten.

Wurzelbehandlungen sind im Grunde bei einfachen geraden Wurzeln Leistungen, die durch die gesetzliche Versicherungen gedeckt sind. Das beinhaltet aber nicht die genauere Längenbestimmung durch Endometrie und ebenso nicht die ultraschallaktivierte Desinfektionen. Ohne diese Maßnahmen ist die Gefahr, dass Bakterien oder massiv Gewebesreste im Kanal verbleiben, enorm hoch, so dass mit nur etwa 50% Erfolgsaussichten zu rechnen ist. Selbstverständlich kann aber der kassenversicherte Patient diese privat zu liquidierenden Maßnahmen zusätzlich wählen.

Schwierige Wurzelbehandlungen, wie bei viele großen Backenzähne vorkommend, oder Behandlungen bei vorhandenen Lücken (und einige weitere Ausnahmen) und vor allem eine Revision einer alten vorhandenen Wurzelfüllung sind nicht Bestandteil des Leistungskatalog gesetzlicher Versicherungen. Allerdings gibt es inzwischen viele Zusatzversicherungen, die hier die Leistungslücken schließen.

Medizinisch sind Revisionen einer chirurgischen Maßnahme vorzuziehen, auch wenn die Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen dies aus wirtschaftlichen Gründen umgekehrt beurteilen. Die rein chirurgische Maßnahme - die Wurzelspitzenresektion - entfernt dabei das Symptom (entzündete und veränderte Gewebe an der Wurzelspitze), läßt aber den Wurzelkanal an sich unbeachtet. Der in der Operation eingebrachte Verschluß des Kanals von unten bleibt nicht dauerhaft dicht. Meist ist bereits nach wenigen Monaten eine erneute Entzündung nachzuweisen. Als Vergleich dient der übergelaufene Keller. Eine Revision dichtet das Leck ab und säubert den Raum, eine chirugische Wurzelspitzenresektion kommt dem reinen Auspumpen ohne Ursachenbekämpfung gleich.

Aufgrund der Tatsache, dass trotz sorgfältiger und gewissenhafter Behandlung nicht immer alles Gewebe  entfernt werden kann, stehen Wurzelbehandlungen gerade im ganzheitlichem Aspekt in Diskussion. Doch die einzige sinnvolle Alternative zur Endodontie ist die Entfernung des Zahnes. Dann muß über Lückenschluß oder eine Versorgung der Situation nachgedacht werden. Hier bietet sich neben Implantation natürlich auch klassischer hochwertiger Zahnersatz, wie Brücken oder Prothesen an.

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Gemeinschaftspraxis
für Zahnheilkunde

Dr. Kerstin Stegner
Dr. Marco Stegner

Adresse

Berchinger Str. 13
92342 Freystadt

Kontakt

Tel.: (09179) 94 65 00
Fax: (09179) 94 65 02

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Behandlungszeiten
Mo7-12 und 13-17 Uhr
Di8-12 und 13-18 Uhr
Mi9-13 und 14-19 Uhr
Do7-12 und 13-18 Uhr
Fr7-12 Uhr

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